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NRW-Wappenzeichen für alle

Verbände, Firmen, Vereine, Parteien und andere Institutionen fragen häufig bei der Landesregierung an, ob sie das Landeswappen auf Briefköpfen abdrucken oder bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit verwenden dürfen.
Sie wollen damit ihre Zugehörigkeit zu Nordrhein-Westfalen oder ihre Verbundenheit mit dem Land ausdrücken.Nach der Wappenverordnung des Landes dürfen aber nur staatliche Stellen das Landeswappen als Hoheitszeichen führen.Darum mußte der Innenminister eine solche Bitte von Privaten bisher ablehnen.
Nun hat die Landesregierung ein stilisiertes Landeszeichen entwerfen lassen, das dem Wappen sehr ähnlich ist.Es kann von jedermann verwendet werden.
Mit diesem stilisierten NRW-Wappenzeichen kann ein kleiner Beitrag dazu geleistet werden,
die Bindungen der Bürger in Nordrhein-Westfalen an Ihr Bundesland und das Landesbewußtsein zu stärken.
Runderlaß des Innenministers Nordrhein-Westfalenv. 17.2.1984 I B 3/17 - 62. 10
1. Von verschiedener Seite, insbesondere von Verbänden, Vereinen und Firmen, ist wiederholt der Wunsch geäußert worden,das Landeswappen verwenden oder abbilden zu dürfen, etwa als Kennzeichen der Zugehörigkeit zu Nordrhein-Westfalen oder der Verbundenheit mit ihm oder als Herkunftszeichen für Handelsprodukte.Diesen Anliegen kann regelmäßig nicht entsprochen werden, weil das Landeswappen nach seiner historischen und rechtlichen Funktion grundsätzlich staatlichen Stellen vorbehalten ist
(Par. 1,2 der Verordnung über die Führung des Landeswappens vom 15. Mai 1956 (GS. NW. S. 140), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Februar 1984 - SGV. NW. 113 -). 2. Gleichwohl soll dem bestehenden Bedürfnis, die Verbundenheit mit dem Land Nordrhein-Westfalen durch Verwendung eines Symbols zum Ausdruck zu bringen, entsprochen werden.Zu diesem Zweck erteile ich gemäß Par. 1, Abs. 2 der Verordnung über die Führung des Landeswappens folgende allgemeine Genehmigung:
Zur Verwendung durch jedermann gebe ich das nachfolgend abgebildete "NRW-Wappenzeichen" frei.
Das NRW-Wappenzeichen kann entweder in den Landesfarben oder in Schwarz-Weiß verwendet werden.Dieser RdErl. ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten - Chef der Staatskanzlei - und den übrigen Ministerien.

Angaben gemäß § 5 TMG

Kontakt:
E-Mail:  vzplan-rsa21(ät)web.de

Umsatzsteuer-ID: 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:

Kleinunternehmer i. S. v. § 19 Abs. 1 UStG

 



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